Smart Meter - gesetzliche Lage in Österreich

(Die gesetzliche Lage für Deutschland und der Schweiz finden Sie ganz unten)


In diesem Artikel wird nur kurz und prägnant auf die gesetzliche Lage in Österreich eingegangen.

Gesetzliche Lage

Das Thema Smart Meter geht von einer EU-Richtlinie aus, welche den Mitgliedsstaaten empfiehlt, 80 % der Zählpunkte mit intelligenten Zählern auszurüsten, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll und rentabel ist. Es wurden daher Studien in Auftrag gegeben, welche Anfangs alle ein denkbar schlechtes Ergebnis brachten und daher mehrfach wiederholt wurden (siehe Details HIER).

Österreich als EU-Musterschüler hat 2010 im vorauseilendem Gehorsam die Smart Meter Einführung in das ElWOG Gesetz eingepflegt. Nach dem ersten Widerstand diverser Organisationen wurde kurze Zeit später ein Ablehnungsrecht inkludiert. Ende 2017 wurde dann (am letzten Amtstag des damaligen Ministers) einen Verordnung in Kraft gesetzt, welche dieses Ablehnungsrecht aushebelte.
Anfang 2026 wurde dann von ÖVP, SPÖ, NEOS und GRÜNE das Ablehnungsrecht leider vollständig aus dem Gesetz entfernt. Daher ist momentan eine Ablehnung schwierig aber noch möglich - siehe Leitfaden
Die Überwachung und Steuerung der Menschen wird überall vorangetrieben und daher arbeiten wir weiter daran, diese Überwachungs-Stromzähler zu stoppen. Wir hoffen, dass wir bei einem Regierungswechsel eine wirkliche Wahlfreiheit erreichen können.

 

In Österreich sind für das Thema "Smart Meter" im Grunde folgende Gesetzte und Verordnungen zuständig:


Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E-Control bei der Smart Meter Einführung

Am 11.1.2019 präsentierte der Rechnungshof dem Parlament eine 128-seitige vernichtende Kritik an Bundesministerium und E-Control betreffend der Einführung von Smart-Metern. Dieser Bericht ist eine äußerst spannende und empfehlenswerte Pflichtlektüre, und zeigt in allen Bereichen ein " Sittenbild der Verkommenheit" (wie der Standard es zitierte).
Dieser Bericht zeigt auch auf, dass bei der Einführung eigentlich die rechtliche Grundlage fehlte.
Hier eine Zusammenfassung.

 

Gesetzliche Lage für Deutschland:

Hier die uns bekannte gesetzliche Lage in Deutschland. Es ist aber gerade eine Gesetzesänderung geplant (Feb.2023).

In Deutschland wird das etwas anders gemacht als in Österreich. Es wird dort der Smart Meter auf 2 Geräte aufgetrennt: Einmal der elektronische Zähler (die sog. moderne Messeinrichtung) und separat dazu eine Übertragungseinrichtung (das sog. Gateway).
Manche Netzbetreiber verbauen schon solche elektronischen Zähler, aber noch kein Gateway dazu.

Die Probleme entstehen erst mit der Datenübertragung, also mit dem Gateway. Keine Datenübertragung = keine Überwachung und kein Elektrosmog, also keine Probleme

Der Smart Meter Einbau in Deutschland wurde 2021 durch ein Gerichtsurteil gestoppt – siehe HIER
Aktuell ist nun (2023) eine Gesetzesänderung geplant – Siehe z.Bsp ein Video dazu - HIER

Nun gibt es auch für Deutschland eine erste Homepage und dort findet man auch diverse Infos, Ablehnungsformular usw.

In Deutschland kann man den Messstellenbetreiber frei wählen. Dieser ist eben zuständig für den Zähler. Vielleicht gibt es hier Möglichkeiten.

Hier finden Sie ein mögliches Ablehnungsformular für Deutschland -HIER

Quellen und Infos über die Situation in Deutschland in folgenden Artikeln:

- Funkende Zähler und Smart Metering - was gilt? Was ist verpflichtend und was kann ich tun? - HIER
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Die neuen Stromzähler kommen: HIER LESEN
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Focus Online: Smart Meter- bald sind sie Pflicht: HIER LESEN
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Golem: Bundestag verordnet allen Haushalten moderne Stromzähler - HIER LESEN
- Impulse: Was sie über Smart Meter wissen sollten: - HIER LESEN
- Akzeptanzzwang zu funkbasierten Messsystemen? - HIER LESEN
- Smart Meter Pflicht - Was tun ? - HIER LESEN
- Diagnose Funk: Smart Meter HIER LESEN

Gesetzliche Lage für die Schweiz:

Hier die uns bekannte gesetzlihe Lage in der Schweiz:

Auszug aus dem Bundesbeschluss vom 2.11.2017:

Intelligente Messsysteme / Smart Metering:
Bis Ende 2027 (zehn Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung) müssen 80% aller Messeinrich-tungen in einem Netzgebiet auf Smart Meter umgerüstet werden. Die restlichen 20% dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit im Einsatz bleiben. Daten aus dem Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelsystemen dürfen von den Netzbetreibern ohne Einwilligung der betroffenen Person lediglich für die Messung, Steuerung und Regelung, für den Einsatz von Tarifsystemen sowie für den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb, die Netzbilanzierung und die Netzplanung, für die Ab-rechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts und der Vergütung für den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen verwendet werden.
Quelle HIER

Es gibt nun auch eine Schweizer Homepage - https://stop-smartmeter.ch

 

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