Kommt das "Smart Meter Gesetz" von der EU oder von Österreich ?

Stop Smartmeter Netzwerk Newsletter vom 21.08.2017

Viele Gesetze und Verordnungen werden in dieser Zeit von der EU vorgegeben. Doch diese Gesetzte gehen meist an den Wünschen der Menschen vorbei und dienen den Interessen der multinationalen Industrie und dem Kapital. Alleine in Brüssel arbeiten 25.000 Lobbyisten, die versuchen die Interessen ihrer Auftraggeber möglichst gut zu vertreten.
Bei den Smart Meter Gesetzen wurden natürlich auch in der EU massives Lobbying betrieben, geht es dabei natürlich um ein Milliardengeschäft. Allerdings gab die EU in Sachen Smart Meter "nur" eine Richtlinie vor, das betreffende Gesetz wurde auf Nationalebene gemacht und beschlossen. Daher gibt es bisher auch nur in 16 der insgesamt 28 Mitgliedsländer einen Smart Meter Roll Out. Die EU hat also hier vorbereitet - das eigentliche Gesetz wurde aber im österreichischen Nationalrat beschlossen.  
Dazu unten einige Infos.


EU Richtlinie

Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien aber nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sondern sie müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen.

2006, 2009 (2012) wurde eine Richtlinie beschlossen / geändert, dass in den Mitgliedsstaaten, soweit technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potentiellen Energieeinsparungen angemessen, alle Endkunden individuelle Zähler erhalten sollen, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen.

In der Richtlinie 2009 wurde folgendes vorgesehen: (Quelle HIER)
„Die Einführung dieser Messsysteme kann einer wirtschaftlichen Bewertung unterliegen, bei der alle langfristigen Kosten und Vorteile für den Markt und die einzelnen Verbraucher geprüft werden sowie untersucht wird, welche Art des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar und kostengünstig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch möglich ist. (…) Wird die Einführung intelligenter Zähler positiv bewertet, so werden mindestens 80 % der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.“

oder

(11) „Um die Energieeffizienz zu fördern, empfehlen die Mitgliedstaaten oder, wenn dies von einem Mitgliedstaat vorgesehen ist, die Regulierungsbehörden nachdrücklich, dass die Elektrizitätsunternehmen den Stromverbrauch optimieren, indem sie beispielsweise Energiemanagementdienstleistungen anbieten, neuartige Preismodelle entwickeln oder gegebenenfalls intelligente Messsysteme oder intelligente Netze einführen.

oder

„(55) Die Einführung intelligenter Messsysteme sollte nach wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen können. Führen diese Erwägungen zu dem Schluss, dass die Einführung solcher Messsysteme nur im Falle von Verbrauchern mit einem bestimmten Mindeststromverbrauch wirtschaftlich vernünftig und kostengünstig ist, sollten die Mitgliedstaaten dies bei der Einführung intelligenter Messsysteme berücksichtigen können.“

......

In einer weiteren Richtlinie 2012 steht: (Quelle HIER)
„Die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG verpflichten die Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Strom- und Erdgasversorgungsmarkt unterstützt wird. Was den Strombereich betrifft, sind mindestens 80 % der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Verbrauchserfassungssystemen auszustatten, wenn die Einführung intelligenter Zähler als kostenwirksam angesehen wird.


Es wurden u.a. zwei österreichische und eine deutsche Studie / Analyse über die Wirtschaftlichkeit der Smart Meter Einführung in Auftrag gegeben. Zwei dieser Studien kamen zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit für kleine Haushalte nicht gegeben sei. Hier heißt es u.a.: “ Es sei nicht zu erwarten, dass in Durchschnittshaushalten die Kosten für BSI-konforme Intelligente Messsysteme von entsprechenden Einsparungen gedeckt seien.“

Dennoch wurde  von unseren Politikern diese Novellierung im November 2010 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament beschlossen.  (Quelle)
„Bis 2019 sollen mindestens 95 Prozent der heimischen Haushalte "intelligente" Stromzähler erhalten, sieht die nun erlassene Smart-Meter-Verordnung vor.“
Die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) erlassene Verordnung sieht ab 2015 einen Stufenausbauplan vor, der den Netzbetreibern "eine angemessene und realistische Vorlaufzeit für die Umsetzung der Einführung intelligenter Messgeräte" geben soll, so der Minister in einer Aussendung. (Quelle)  

Dass es auch anders geht, zeigt die Tatsache, dass von den insgesamt 28 EU Mitgliedsländern erst 16 einen Rollout  bis 2020 beschlossen haben. Die restlichen Staaten planen lediglich einen selektiven Rollout oder sind noch unschlüssig. Belgien, Litauen und Tschechien wollen keinen Rollout durchführen. (Quelle)  

Aufgrund massiver Bedenken wurde 2013 das Gesetz geändert und der verpflichtende Einbau fiel: „Wer den neuen Zähler nicht will, bekommt ihn also auch nicht“  (Quelle)

In einer Novelle der zuständige IME-Verordnung, welche am 15.12.2017 (am letzten Amtstag des Wirtschaftsministers) in Kraft gesetzt wurde, will mann nun diese Widerspruchsmöglichkeit aushebeln. (Mehr dazu unter "Gesetzliche Lage"

Doch die E-Control und die Netzbetreiber missachten die eigentlich ganz klare Gesetzeslage. Bei jenen, die einen Smart Meter ablehnen, wollen sie trotzdem einen solchen einbauen, und deaktivieren nur die 15-Minuten Speicherung der Verbrauchswerte (Opt Out).
Dies entspricht natürlich keineswegs den Wunsch der Kunden, da die Fernabfragemöglichkeit dennoch gegeben bleibt, der Kunde nicht kontrollieren kann wann und wie oft die Daten ausgelesen werden und die zusätzlich Belastung durch Elektrosmog trotzdem zur Gänze bestehen bleibt.


 

Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E-Control bei der Smart Meter Einführung

Am 11.1.2019 präsentierte der Rechnungshof dem Parlament eine 128-seitige vernichtende Kritik an Bundesministerium und E-Control betreffend der Einführung von Smart-Metern. Dieser Bericht ist eine äußerst spannende und empfehlenswerte Pflichtlektüre, und zeigt in allen Bereichen ein " Sittenbild der Verkommenheit" (wie der Standard es zitierte).
Dieser Bericht zeigt auch auf, dass bei der Einführung eigentlich die rechtliche Grundlage fehlte.
Hier eine Zusammenfassung.

 

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